Über 9,5 Mio. Euro Landesförderung für ÖPNV in der Stadt Salzgitter
Über 9,5 Mio. Euro Landesförderung für ÖPNV in der Stadt Salzgitter
a) Der Neubau des Busbetriebshofs KVG Salzgitter wird mit 8.778.000 Euro bezuschusst.
b) Förderung der Grunderneuerung von insgesamt 16 Bushaltestellen in der Stadt Salzgitter im Rahmen des ÖPNV-Förderprogramms 2022 des Landes Niedersachsen in Höhe von 739.500 Euro
Salzgitter, 09.02.2022 Der für Salzgitter zuständige Landtagsabgeordnete Christoph Plett (CDU) unterstützt die starke Landesförderung für die Verbesserung des ÖPNV-Angebots in der Stadt Salzgitter.
Der fast 20 Millionen Euro kostende Neubau des Busbetriebshofes der KVG in Salzgitter-Lebenstedt wird mit 8.778.000 Euro gefördert.
Zusätzlich wird in der Stadt Salzgitter im Rahmen des vereinfachten Verfahrens für Bushaltestellen die Grunderneuerung von insgesamt 16 Haltestellen mit 739.500 Euro gefördert.
Dies ergibt eine Gesamtförderung von 9.517.500,- Euro.
„Der durch Corona bedingte Einbruch der Fahrgastzahlen stellt den öffentlichen Personennahverkehr vor große Probleme. Umso wichtiger ist es, dass das Land Niedersachsen ein starkes Zeichen setzt. Nach Überwindung der Corona-Pandemie wird ein guter und attraktiver ÖPNV immer wichtiger werden, um wieder hohe Fahrgastzahlen zu erreichen. Ein guter ÖPNV ist für eine Flächenstadt wie Salzgitter zwingend geboten, damit auch Bürgerinnen und Bürgern mit weniger finanziellen Mitteln mobil sind – das ist Sozialpolitik für die Fläche.“
Hintergrund:
Bei der Höhe der Landesförderung (Zuwendung) ist zu beachten, dass es sich um einen voraussichtlichen Betrag handelt. Die Angaben zu den Gesamtkosten der jeweiligen Vorhaben sowie die zuwendungsfähigen Ausgaben basieren auf Daten zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Bei der Detailplanung der Vorhaben in der Folge kommt es allerdings häufig noch zu betraglichen Veränderungen, die dann auch die Höhe der Zuwendung beeinflussen. Über die konkrete Höhe der Landesförderung für jedes einzelne Projekt kann die Landesnahverkehrsgesellschaft erst entscheiden, wenn sie den Bewilligungsbescheid für das einzelne Fördervorhaben abschließend erteilt. Die tatsächliche Zuwendung kann also von der voraussichtlichen Zuwendung abweichen, die Zuwendungshöhe steht somit unter Vorbehalt!
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